Eine Reform des Urhebervertragsrechts passierte am 16.12.2016 den Bundesrat. Danach sollen freiberufliche Künstler und Autoren zukünftig für ihre kreative Leistung gerechter bezahlt werden.
Unter anderem erlaubt das Gesetz, dass Autoren künftig die Exklusivrechte an einem Buch nach 10 Jahren zurückfordern können, wenn sie anderswo ein besseres Angebot erhalten.
Neu eingeführt wird ein Auskunftsanspruch, mit dem Künstler in Erfahrung bringen können, wie oft sich ihr Werk verkauft. Damit lässt sich einfacher prüfen, ob ihre Vergütungen den Einnahmen der Verwerter entsprechen. Zudem gibt es ein neues Klagerecht für Verbände zur besseren Durchsetzung der Ansprüche von Urhebern vor Gericht. Das Gesetz tritt am 1.3.2017 in Kraft.